Begriff

Unter Vermögensverwaltung ist die Nutzung von Vermögen durch Ziehung der Früchte aus zu erhaltenen Substanzwerten zu verstehen. Sie ist von einer gewerblichen Tätigkeit abzugrenzen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen finden sich in § 15 Abs. 2 EStG. Verwaltungsseitige Erläuterungen sind in R 15.7 EStR sowie dem BMF-Schreiben vom 26.3.2004 enthalten.[1]

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