Eine verdeckte Gewinnausschüttung erfordert eine Auswirkung auf das Vermögen (= Eigenkapital) der Körperschaft. Dies kann durch eine konkrete Vermögensminderung erfolgen, aber auch durch die Verhinderung einer Vermögensmehrung.

 
Praxis-Beispiel

Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung

Gesellschafter A der A-GmbH entnimmt dem Warenlager der GmbH ohne Berechnung Waren für den persönlichen Gebrauch. Die Entnahme aus dem Warenlager wird als a. o. Aufwand gebucht. Bei der GmbH tritt eine Vermögensminderung ein.

Die B-GmbH führt bei ihrem Gesellschafter unentgeltlich Arbeiten an seinem privaten Einfamilienhaus durch. Bei einem fremden Kunden hätte sie dafür 10.000 EUR berechnet.

Der Verzicht auf die Berechnung führt bei der B-GmbH zu einer verhinderten Vermögensmehrung (die GmbH hat auf Einnahmen von 10.000 EUR und damit auf Gewinn verzichtet).

Die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung führt nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn die Körperschaft bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters unter sonst gleichen Umständen auch gegenüber einem Nichtgesellschafter den Nachteil hingenommen hätte. Dies kann der Fall sein, wenn zwischen Gesellschaft und Gesellschafter ein angemessenes Entgelt in anderer Weise vereinbart worden ist. Die Anerkennung eines derartigen Vorteilsausgleichs setzt voraus, dass eine rechtliche Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung aus einem gegenseitigen Vertrag besteht.[1]

 
Praxis-Beispiel

Vorteilsausgleich

Die A-GmbH überlässt unentgeltlich Gesellschafter A einen Pkw zur Nutzung. Im Gegenzug stellt A der A-GmbH ein unbebautes Grundstück zur Nutzung als Lagerplatz zur Verfügung. Beide Leistungen sind wertgleich. Über die gegenseitige Nutzung wurde ein Vertrag abgeschlossen.

In diesem Fall kann von einem Vorteilsausgleich ausgegangen werden. Wären die Leistungen nicht wertgleich, müsste ein entsprechender Ausgleich bezahlt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge