Herr Huber ist ein selbstständiger Gebäudereiniger, der einen anderen Unternehmer (Subunternehmer) beauftragt, für ihn

  • das Bürogebäude seines Kunden bzw.
  • das eigene Bürogebäude

zu reinigen. Herr Huber erbringt selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen. Die Gebäudereinigungsleistung des Subunternehmers fällt unter § 13b Abs. 2 Nr. 8 i. V. m. § 13b Abs. 5 Satz 5 UStG, sodass Herr Huber als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet. Es kommt nicht darauf an, dass Herr Huber die Leistung des Subunternehmers dazu verwendet, selbst Reinigungsleistungen zu erbringen.

Buchungsvorschlag ohne Steuerschlüssel:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
3100/5900 Fremdleistungen 3.000 1200/1800 Bank 3.000
1577/1407 Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 % 570 1787/3837 Umsatzsteuer nach § 13 b UStG 19 % 570

Buchungsvorschlag mit Steuerschlüssel:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
9403100/9405900 Fremdleistungen 3.000 1200/1800 Bank 3.000

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