Herr Huber ist ein selbstständiger Gebäudereiniger, der einen anderen Unternehmer (Subunternehmer) beauftragt, für ihn
- das Bürogebäude seines Kunden bzw.
- das eigene Bürogebäude
zu reinigen. Herr Huber erbringt selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen. Die Gebäudereinigungsleistung des Subunternehmers fällt unter § 13b Abs. 2 Nr. 8 i. V. m. § 13b Abs. 5 Satz 5 UStG, sodass Herr Huber als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet. Es kommt nicht darauf an, dass Herr Huber die Leistung des Subunternehmers dazu verwendet, selbst Reinigungsleistungen zu erbringen.
Buchungsvorschlag ohne Steuerschlüssel:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
3100/5900 | Fremdleistungen | 3.000 | 1200/1800 | Bank | 3.000 |
1577/1407 | Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 % | 570 | 1787/3837 | Umsatzsteuer nach § 13 b UStG 19 % | 570 |
Buchungsvorschlag mit Steuerschlüssel:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
9403100/9405900 | Fremdleistungen | 3.000 | 1200/1800 | Bank | 3.000 |
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