Damit die Übersicht gewahrt werden kann, sollten bestimmte Konten zusammengefasst werden. Hier gibt es keine Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Maßgebend sind die eigenen Vorstellungen. Sinnvoll ist, wenn die Zahlen, die in der Umsatzsteuererklärung benötigt werden, auch in der Bilanz getrennt ausgewiesen werden. Folgende Positionen reichen aus:
Bezeichnung | SKR 03 | SKR 04 |
---|---|---|
Umsatzsteuer | 1770 | 3800 |
Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb | 1772 | 3802 |
Abziehbare Vorsteuer | 1570 | 1400 |
Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb | 1572 | 1402 |
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (mit 1/11 Vorauszahlung) | 1780/1781 | 3820/3830 |
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