Der normale Erklärungszeitraum für die MwSt beträgt drei Monate. Wann die Erklärung einzureichen ist, hängt davon ab, zu welcher der drei folgenden Kategorien der Unternehmer gehört (gestaffelte Gruppen):

  • Kategorie A: Zu dieser Gruppe gehörende Unternehmer reichen ihre Erklärungen für die Zeiträume 1.1.-31.3., 1.4.-30.6., 1.7.-30.9. und 1.10.-31.12. jedes Jahres ein.
  • Kategorie B: Zu dieser Gruppe gehörende Unternehmer reichen ihre Erklärungen für die Zeiträume 1.2.-30.4., 1.5.-31.7., 1.8.-31.10. und 1.11.-31.1. jedes Jahres ein.
  • Kategorie C: Zu dieser Gruppe gehörende Unternehmer reichen ihre Erklärungen für die Zeiträume 1.3.-31.5., 1.6.-31.8., 1.9.-30.11. und 1.12.-28./29.2. jedes Jahres ein.

Manche Kategorien von Steuerpflichtigen können bei der MwSt-Behörde die Genehmigung anderer Erklärungszeiträume beantragen.

MwSt-Erklärungen müssen in jedem Fall spätestens am 10. des auf den Steuerzeitraum folgenden Monats eingereicht werden. Diese Frist gilt auch für die Zahlung der geschuldeten MwSt. Ab 2.5.2017 müssen in Zypern registrierte Unternehmer die MwSt-Erklärungen elektronisch über das Portal TAXISnet einreichen. Über dieses Portal sind auch die entsprechenden Registrierungen zur Abgabe der Erklärungen vorzunehmen.

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