In der EU ansässige ausländische Unternehmer können mit Einverständnis der MwSt-Behörde einen MwSt-Vertreter oder -bevollmächtigten bestellen,

  • wenn sie in Zypern steuerpflichtig sind oder dort Umsätze bewirken;
  • wenn sie keine wirtschaftliche oder sonstige feste Niederlassung in Zypern haben; oder
  • im Falle einer natürlichen Person, wenn deren ständiger Wohnsitz nicht in Zypern liegt.

Bei Bestellung eines Steuervertreters ist das MwSt-Formular 104 einzureichen; bei Bestellung eines Steuerbevollmächtigten muss der ausländische Unternehmer eine Genehmigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Steuerbevollmächtigte in seinem Namen handelt. Steuerbevollmächtigte haften nicht wie Steuervertreter gesamtschuldnerisch, sind jedoch ebenfalls verpflichtet, die Bücher für den nicht in Zypern ansässigen Steuerpflichtigen zu führen und MwSt-Erklärungen für ihn einzureichen. Sicherheiten werden nicht verlangt.

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