Der Steuervertreter ist zur uneingeschränkten Vertretung des Steuerpflichtigen berechtigt. Er hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der von ihm vertretene ausländische Unternehmer. Übernahme und Beendigung der Steuervertretung für einen ausländischen Unternehmer sind der zuständigen Steuerbehörde unter Angabe von Namen, Anschrift usw. innerhalb von 15 Tagen zu melden. Die Steuerbehörde registriert den Steuerpflichtigen und erteilt ihm eine MwSt-Nummer.

Der Steuervertreter hat die Berichtspflichten im Namen des von ihm vertretenen ausländischen Unternehmers zu erfüllen. Die Unterlagen in Bezug auf den vertretenen ausländischen Unternehmer sind separat aufzubewahren.

Der Steuervertreter und der Vertretene haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung der MwSt sowie der Zinsen und Geldbußen im Zusammenhang mit den in Ungarn getätigten Umsätzen.

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