Steuervertreter werden von Steuerpflichtigen bestellt, die nicht in Slowenien ansässig bzw. niedergelassen sind. Ausländische Steuerpflichtige können in Slowenien niedergelassene juristische oder natürliche Personen, die gemäß dem Mehrwertsteuergesetz mehrwertsteuerpflichtig sind, als Steuervertreter bestellen. Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmer können nicht als Steuervertreter bestellt werden.

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