Rechnungen und anderen Buchungsbelege sind 7 Jahre aufzubewahren.

Geschäftsunterlagen, einschließlich Rechnungen, können außerhalb Schwedens, jedoch innerhalb der EU, aufbewahrt werden, wenn das Unternehmen

  • die Steuerbehörde (Skatteverket) – und in bestimmten Fällen die Finanzaufsichtsbehörde (Finansinspektionen) – vor Beginn der Aufbewahrung über den Aufbewahrungsort und jede Änderung dieses Ortes unterrichtet,
  • während des Aufbewahrungszeitraums auf Anforderung der Steuerbehörde (Skatteverket) oder der Zollbehörde (Tullverket) einen sofortigen elektronischen Zugang zu den Geschäftsunterlagen ermöglicht und
  • gewährleistet, dass die Geschäftsunterlagen in Schweden per Sofortausdruck auf Papier oder als Mikrofiche erstellt werden können.

Laut Buchführungsgesetz dürfen Geschäftsunterlagen auch in einem Land außerhalb der EU aufbewahrt werden, sofern mit diesem ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe besteht, dessen Anwendungsbereich mit dem der Richtlinie 76/308/EWG und 77/799/EWG sowie der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 vergleichbar ist, und kein Recht auf Zugriff auf diese Rechnungen auf elektronischem Weg, auf das Herunterladen und auf die Verwendung nach Artikel 22a existiert. Dabei gelten die o. g. Bedingungen.

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