Einzelunternehmer, deren Umsatz im Vorjahr 15 Mio. HRK (ohne MwSt) nicht überstiegen hat, können ab 1.1.2021 (vorher (seit 1.1.2020): 7,5 Mio HRK) für das Cash Accounting System optieren, wonach die MwSt erst bei Vereinnahmung der Gegenleistung für den Umsatz entsteht. Ab 1.1.2023 beträgt die Vorjahresumsatzgrenze 2 Mio EUR (da ab 1.1.2023 EUR = Landeswährung).

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