Die Steuernummer (für die Mehrwertsteuer und direkte Steuern) wird ausgestellt, nachdem der Steuerpflichtige eine Erklärung über die Aufnahme seiner Tätigkeit abgegeben hat. Diese Erklärung muss vor dem ersten Umsatz abgegeben werden. Ist ein ausländischer Unternehmer in Griechenland rechtmäßig niedergelassen, wird er wie ein inländischer Steuerpflichtiger behandelt. Ein nicht in Griechenland ansässiger Unternehmer muss vor der Aufnahme einer mehrwertsteuerpflichtigen Tätigkeit in Griechenland einen Steuervertreter benennen, der dem zuständigen örtlichen Finanzamt die Aufnahme der Tätigkeit meldet. Anschließend wird, wie vor beschrieben, die Steuernummer erteilt.

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