Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens[1] ist – wie schon länger geplant – in einer Nummer ergänzt worden. In § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG wird neben den anderen Emissionsrechten ab dem 1.1.2023 auch die Übertragung von Emissionszertifikaten nach § 3 Nr. 2 BEHG[2] in den Anwendungsbereich des Steuerschuldnerverfahrens mit einbezogen.

[1] Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger nach § 13b UStG.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge