Hinsichtlich der inneren Organisation der SE kann zwischen einem monistischen und einem dualistischen System gewählt werden. Das dualistische System sieht wie die deutsche AG den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung als die drei erforderlichen Organe der SE vor. Insoweit kann auf das zur AG Gesagte verwiesen werden.

Das monistische System ermöglicht es hingegen, die Unternehmensführung in einem Organ, dem Verwaltungsrat, zu bündeln. Der Verwaltungsrat vereinigt Vorstand und Aufsichtsrat, er übernimmt sowohl die Leitung als auch die Kontrolle und delegiert die laufende Geschäftsführung an die geschäftsführenden Direktoren (die Mitglieder des Verwaltungsrats sein können, aber nicht müssen), denen der Verwaltungsrat Weisungen erteilen kann und die das Unternehmen nach außen vertreten.

Die Entscheidung, welches der beiden Struktursysteme für die jeweilige SE gewählt wird, ist in der Satzung zu treffen und kann von der Hauptversammlung jederzeit geändert werden. Die Hauptversammlung ist unter anderem für alle Fragen zuständig, für die auch eine Hauptversammlung nach dem Recht des Sitzstaates zuständig wäre und damit in Deutschland für die Grundsatzentscheidungen.

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