Kommentar
Zur steuerlichen Erfassung von ausländischen Unternehmern waren 2021[1] erstmals bundeseinheitliche Frage- und Erfassungsbögen vorgestellt worden. Daneben war auch eine Ausfüllhilfe veröffentlicht worden. Neben einem allgemeinen Fragebogen[2] werden je nach individuellem Fall diverse Einlagebögen vorgegeben.
Die Finanzverwaltung hat jetzt die Fragebögen überarbeitet und Anpassungen insbesondere vor dem Hintergrund der Einführung des Nullsteuersatzes[3] zum 1.1.2023 vorgenommen.
Die Vordrucke sind auch in englischer und französischer Sprachfassung vorhanden.
Konsequenzen für die Praxis
Soweit ausländische Unternehmen bei der Finanzverwaltung angemeldet werden, sollte auf die Verwendung der aktualisierten Vordrucke geachtet werden.
Link zur Verwaltungsanweisung
BMF, Schreiben v. 6.12.2023, III C 3 – S 7532/19/10002 :003, BStBl 2023 I S. 2089
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