Export und Import von Gütern, Handels- und Vermittlungstätigkeiten, Dienstleistungen und Know-how-Transfer ins Ausland können zahlreichen staatlichen Beschränkungen unterliegen. Dieser Beitrag gibt zunächst einen Überblick über Beschränkungen und Pflichten, die unter dem Stichwort "Trade Compliance" für Unternehmen maßgeblich sein können. Anschließend werden Aufgabenstellung und Vorgehensweise des Compliance-Managements im Unternehmen auf Ebene der Geschäftsleitung und des Compliance-Beauftragten bzw. des Compliance Boards erläutert.
Im Beitrag wird auf folgende Gesetze verwiesen:
Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
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