Bezogen auf die identifizierten und priorisierten Risiken hat das Unternehmen angemessene Präventionsmaßnahmen gegenüber dem mittelbaren Zulieferer, der das Risiko verursacht hat, zu ergreifen. Bei der Wahl der Maßnahmen hat es einen Ermessenspielraum, sollte sich aber an den Vorgaben des § 6 orientieren.

Zu den geeigneten Präventionsmaßnahmen kann gehören, gegenüber einem mittelbaren Zulieferer die Erwartung zu verdeutlichen, die menschenrechtlichen sowie umweltbezogenen Pflichten zu erfüllen. Hilfreiche Grundlage für eine erfolgreiche Kommunikation ist etwa die Übersetzung der entsprechenden Lieferantenkodizes in die geeignete Sprache und deren Veröffentlichung.

Wie bei allen Sorgfaltspflichten im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist auch hinsichtlich des mittelbaren Zulieferers das Prinzip der Angemessenheit handlungsleitend. Das bedeutet, dass ein Unternehmen, das von einer möglichen Verletzung von Pflichten Kenntnis erlangt hat, versuchen muss, mehr über das Risiko und seine Ursachen herauszufinden und gegebenenfalls (direkt oder über unmittelbare Zulieferer) den mittelbaren Zulieferer zu kontaktieren, um seine Erwartungen zu verdeutlichen. Die Durchführung von Kontrollmaßnahmen bei einem mittelbaren Zulieferer kommt insbesondere dann in Betracht, wenn dieser – etwa durch eine Weitergabeklausel – vertraglich verpflichtet wurde, den Lieferantenkodex des Unternehmens umzusetzen.

Auch die Unterstützung eines mittelbaren Zulieferers bei der Vorbeugung und Vermeidung eines Risikos kann eine angemessene Maßnahme sein. Dies kann auch dazu dienen, eine Lieferkette mit stabilen Geschäftsbeziehungen aufzubauen. In Betracht kommt zum Beispiel die gezielte und langfristige Unterstützung bestimmter mittelbarer Zulieferer, die für das Unternehmen von strategischer Bedeutung sind, um diese als stabile Partner zu etablieren. Denkbar ist auch die Unterstützung bestimmter sozialer Projekte in einer Region, die der Stärkung bestimmter Rechte dienen, wie zum Beispiel Gewerkschaftsfreiheit.

Der Beitritt zu branchenspezifischen oder branchenübergreifenden Initiativen ist ein wichtiges Instrument, um gemeinsam mit anderen Unternehmen risikovorbeugende Maßnahmen zu erarbeiten. Die Initiativen dienen dazu, Vorgaben zu standardisieren, das eigene Einflussvermögen zu vergrößern und durch Synergieeffekte eine Aufwandsreduktion zu erzielen. Da die vorgelagerte Lieferkette häufig aus komplexen und intransparenten Lieferantennetzwerken besteht, ist die Bedeutung kooperativer Ansätze hoch.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge