Im Rahmen der Beschreibung des Verfahrens, mit dem das Unternehmen seinen Sorgfaltspflichten nachkommt, muss das Unternehmen das Konzept seines Risikomanagements nach § 4 erläutern.[1]
Hierbei sind zumindest die wesentlichen Maßnahmen folgender Bereiche zu benennen:
- Risikoanalyse nach § 5
- Präventionsmaßnahmen nach § 6
- Abhilfemaßnahmen nach § 7
- Beschwerdeverfahren nach § 8
- Sorgfaltspflichten bezogen auf den mittelbaren Zulieferer nach § 9
- Grundsätze der Dokumentationspflicht
- Erfüllung der Berichtspflicht nach § 10
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