Eine wichtige Voraussetzung für ein wirksames Risikomanagement ist es, die Auswirkungen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit auf die Menschen zu kennen, die infolge einer Geschäftsbeziehung mit den Geschäftsfeldern, den Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens verbunden sind. Bei der Risikoanalyse ist im Rahmen der Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, auch externes Wissen zu konsultieren.

Mithilfe der Risikoanalyse soll das Unternehmen die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken für den eigenen Geschäftsbereich und den Geschäftsbereich des unmittelbaren Zulieferers identifizieren, bewerten und priorisieren. Die Analyse dient als Grundlage, um wirksame Präventions- und Abhilfemaßnahmen festzulegen.

In einem ersten Verfahrensschritt sollen Unternehmen einen Überblick gewinnen über

  • die eigenen Beschaffungsprozesse,
  • über die Struktur und Akteure beim unmittelbaren Zulieferer
  • sowie über die wichtigen Personengruppen, die von der Geschäftstätigkeit des Unternehmens betroffen sein können.

Dies kann in Form eines Risikomappings nach Geschäftsfeldern, Standorten, Produkten oder Herkunftsländern erfolgen. Kontextabhängige Faktoren, wie die politischen Rahmenbedingungen oder vulnerable Personengruppen sind in die Analyse einzubeziehen.[1] Für die Struktur einer Risikoanalyse vgl. o. Kapitel 11.

[1] BT-Drs. 19/28649, S. 43 (amtl. Begründung zu § 5 Abs. 1 LkSG).

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