Das Gefahrenpotenzial, das heißt die Schwere und Wahrscheinlichkeit der negativen Auswirkungen, ist ein weiteres wesentliches Kriterium der Angemessenheit des Risikomanagements. Die typischerweise zu erwartende Schwere der Verletzung der geschützten Rechtsposition bemisst sich nach

  • dem Grad der tatsächlichen oder potenziellen Beeinträchtigung,
  • der Zahl der tatsächlich oder potenziell betroffenen Menschen und
  • der Möglichkeit, die negativen Auswirkungen wieder zu beheben.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit beschreibt die Einschätzung, ob und wann das Risiko in eine Rechtsgutsverletzung mündet. Kriterien für die Bewertung von Schwere und Wahrscheinlichkeit können zum Beispiel sein

  • die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einem Hochrisikosektor,
  • die tatsächlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen des Produktionsortes,
  • der Umgang mit giftigen Stoffen in der Produktion oder
  • die mangelhafte Nachhaltigkeitsperformance (potenzieller) Lieferanten.

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