Aus Sicht der Autoren empfehlen sich folgende Umsetzungsschritte:

  • Da hier mehrere Bereiche im Unternehmen betroffen sind, sollte ein internes Projekt zur Umsetzung eingerichtet werden.
  • Möglichst bald den gesetzlich vorgesehenen Menschenrechtsbeauftragten bestellen und mit der Projektleitung beauftragen
  • Ist-Analyse des eigenen Geschäftsbereichs und der unmittelbaren Lieferanten durchführen (welche Daten liegen vor, Stand der Verträge u. a.)
  • Risikoanalyse implementieren und künftig regelmäßig durchführen
  • Präventionsmaßnahmen für den eigenen Geschäftsbereich einführen
  • Präventionsmaßnahmen für die unmittelbaren Lieferanten einführen
  • Schulungen für eigenen Geschäftsbereich konzipieren und umsetzen
  • Schulungen für unmittelbare Lieferanten konzipieren und umsetzen
  • Eine ›Verhaltensrichtlinie für Lieferanten‹ (Code of conduct [CoC] for suppliers) verabschieden, ggf. vorhandene Richtlinie anpassen
  • Verträge bzw. Einkaufsbestimmungen überarbeiten und auf den neuen ›CoC for suppliers‹ verweisen
  • Nach der Risikoanalyse ist festzulegen: Wie sollen die erforderlichen Kontrollen umgesetzt werden?
  • Ist eine Verpflichtung des Lieferanten zu einer Zertifizierung sinnvoll? Durch die neue DIN-ISO 37301:2021 (Compliance-Management-Systeme) wäre nunmehr eine solche Zertifizierung möglich.

Wenn ein Unternehmen aufgrund seiner Größe nicht direkt vom LkSG betroffen ist, muss es aber als Bestandteil der Lieferkette von Auftraggebern oder Großkunden dennoch damit rechnen, dass künftig Anforderungen gestellt werden.

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