Die Gestaltung der Verrechnungspreise für konzerninterne Drittlands-Lieferungen und -Leistungen hat neben ertragsteuerlichen Aspekten auch bedeutsame umsatzsteuerliche sowie zollrechtliche Konsequenzen. Bestehende und künftige Liefer- und Leistungsbeziehungen innerhalb des Konzerns sollten daher nicht nur im Hinblick auf angemessene Gewinne der beteiligten Konzerngesellschaften, sondern auch auf die zoll- und umsatzsteuerlichen Auswirkungen untersucht und ggf. optimiert werden.

Hierzu sollte eine Zusammenarbeit der Steuer-, Zoll- und Umsatzsteuerfunktion eines Unternehmens integraler Bestandteil einer tragfähigen Compliance-Verantwortung sein. Insgesamt empfiehlt sich eine ganzheitliche Betrachtung der konzerninternen Liefer- und Leistungsbeziehungen (Ertragsteuern/VP, Umsatzsteuer, Zoll, Controlling), um alle relevanten Aspekte bewerten, abwägen und optimieren zu können. Idealerweise identifiziert ein Unternehmen eine abgewogene Gestaltung mit klaren Verantwortlichkeiten, bevor Sachverhalte verwirklicht werden.

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