Schnittstelle zwischen strategischer und operativer Personalplanung

Der fünfte Prozessschritt betrifft die Ausführung der Aktionspläne durch die jeweiligen operativen Einheiten und Verantwortlichen in den Geschäftsbereichen. Dieser Schritt ist nicht Teil des strategischen Planungsprozesses im engeren Sinne. Jedoch müssen die Aktionspläne in einer Form vorliegen, die es den operativen Einheiten des Unternehmens erlaubt, die Pläne auf konkrete jahresbezogene Aktionen herunterzubrechen und klare Verantwortlichkeiten für deren Durchführung zu definieren.

Das bedeutet, dass pro Bereich genau festgelegt werden muss, wie viele Mitarbeiter im Laufe eines Jahres – verteilt auf die einzelnen Quartale – an welchen Standorten eingestellt werden sollen. Dies wiederum hat Auswirkungen auf die erforderliche Kapazität des Personalbeschaffungsbereichs. Die reine Anzahl der Mitarbeiter reicht jedoch nicht aus. Vielmehr ist zu definieren, ob es sich bei den gewünschten Einstellungen um Universitätsabsolventen, junge Berufstätige oder erfahrene Arbeitskräfte handeln soll. Außerdem ist das erforderliche Fachwissen je Erfahrungslevel festzulegen. Dies ist schließlich mit dem verfügbaren Budget des jeweiligen Bereichs in Einklang zu bringen.

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