Führt ein Unternehmer im Inland einen steuerbaren Umsatz aus, der nicht steuerfrei ist, muss Umsatzsteuer berechnet werden. Die Höhe der Umsatzsteuer ermittelt sich nach dem für diesen Umsatz maßgeblichen Steuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG mit 19 % oder nach § 12 Abs. 2 UStG mit 7 %. Erhebliche Auswirkungen für die an dem Umsatz Beteiligten ergeben sich, wenn sich der leistende Unternehmer über den anzuwendenden Steuersatz irrt. Je nach Art des Irrtums ergeben sich wirtschaftliche Auswirkungen bei dem leistenden oder dem leistungsempfangenden Unternehmer. Deshalb müssen beide an einem Umsatz Beteiligten prüfen, ob die Steuer umsatzsteuerrechtlich korrekt berechnet ist.

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