Der Status der Isle of Man, die in der irischen See zwischen den beiden großen britischen Inseln liegt, lässt sich mit dem der Kanalinseln vergleichen. Es handelt sich um einen Kronbesitz, sodass die Insel nicht Bestandteil von Großbritannien ist. Die Einwohnerzahl beträgt rund 85.000. Es wird keine Körperschaftsteuer erhoben, sodass sich die Insel als Standort für Offshore Gesellschaften fest etabliert hat. Auch die Einkommensteuer ist mit 10-18 % niedrig, sodass sich auf der Isle of Man zahlreiche sehr vermögende Personen niedergelassen haben, insbesondere aus Großbritannien. Das besondere Interesse als Standort für Gesellschaften aus dem Bereich der maritimen Wirtschaft schlägt sich einem DBA nur für die Schifffahrt zwischen Deutschland und der Isle of Man nieder.[1] Darüber hinaus gibt es in der Zwischenzeit aber auch ein DBA zu Steuerauskünften[2] und zu Zinserträgen.[3]

[1] DBA Isle of Man Schifffahrt Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen BGBl II 2010 S. 968.
[2] DBA Isle of Man Steuerauskunft, Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch in der Fassung vom 2.03.2009 (BGBl. 2010 II S. 958), in Kraft getreten am 5.11.2010 (BGBl. 2011 II S. 534).
[3] DBA Isle of Man Zinserträge (DBAGBM-Zins) (gültig ab 1.7.2005) in der Fassung vom 26.5.2004 und vom 19.11.2004 (BGBl. 2010 II S. 540).

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