Die britschen Kanalinseln Jersey, Guernsey, Alderney und Sark liegen zwischen Großbritannien und Frankreich. Sie haben insgesamt rund 166.000 Einwohner. Die Inseln sind nicht Teil des Vereinigten Königreichs, sondern sog. Kronbesitz. Die Inseln sind nicht Teil der EU, gehören aber zu deren Zollgebiet. Die Inseln haben eine eigene Regierung, ein eigenes Rechtssystem und auch ein eigenes Steuersystem. Da insbesondere der Körperschaftsteuersatz derzeit nahezu 0 % beträgt, haben sich die Kanalinseln als ein extrem wichtiger Standort für Steuerflüchtlinge etabliert. Der Finanzsektor ist dementsprechend von erheblicher Bedeutung für die Wirtschaft. Allerdings haben die beiden mit Abstand wichtigsten Kanalsinseln Jersey und Guernsey in den letzten Jahren auf Druck der EU eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Weitere Maßnahmen seitens der EU dürften folgen. Diese Abkommen betreffen im Zusammenhang mit Deutschland für Jersey ein DBA zu den Einkünften[1], eine Auskunfts-DBA[2] und ein gesondertes DBA zu Zinseinkünften[3] sowie zu weiteren gewissen Einkünften[4]. Für Guernsey ist dies ein DBA über Auskünfte[5] und eines zu Zinseinkünften.[6]

[1] DBA Jersey Einkünfte 2015 (DBAGBJ); Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften vom 7.05.2015 (BGBl. II 2015 S. 1327), in Kraft getreten am 30. Januar 2016 (BGBl. II 2016 S. 227).
[2] DBA Jersey Steuerauskunft Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über den Auskunftsaustausch in Steuersachen (DBA) Jersey Auskunft (BGBl. 2009 II S. 579), in Kraft getreten am 28. August 2009 (BGBl. 2010 II S. 38).
[3] DBA Jersey Zinserträge (DBAGBJ-Zins) (gültig ab 1.7.2005) in der Fassung vom 26.5.2004 und vom 19.11.2004 (BGBl. 2010 II S. 517).
[4] DBA Jersey v. 4.7.2008 (BGBl. 2008 II S. 580).
[5] DBA Guernsey Auskunft (gültig ab 22.12.2010) Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Guernsey über den Auskunftsaustausch in Steuersachen in der Fassung vom 26.3.2009 (BGBl. 2010 II S. 974), in Kraft getreten am 22. Dezember 2010 (BGBl. 2011 II S. 535).
[6] Guernsey Zinserträge (DBAGBG-Zins) (gültig ab 1.7.2005) in der Fassung vom 26.5.2004 und vom 19.11.2004 (BGBl. 2010 II S. 526).

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