Gewinnverlagerungen großer internationaler Unternehmen mittels Lizenzzahlungen soll entgegenwirkt werden. Missbräuchliche Gestaltungen zu unterbinden, ist Ziel eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen. Diesem hat der Bundesrat am 2.6.2017 zugestimmt. Mit dem Gesetz wird die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Aufwendungen für Rechteüberlassungen limitiert. Voraussetzung ist, dass, die Zahlungen beim Empfänger aufgrund eines als schädlich einzustufenden Präferenzregimes nur einer geringen Besteuerung unterliegen. Hierzu ist ein neuer § 4j EStG "Aufwendungen für Rechteüberlassungen" geschaffen worden.[1]

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