Der Geschäftsführer sollte sich zumindest über seine grundlegenden steuerlichen Pflichten informieren, wenn er sein Amt annimmt. Zu diesem Zeitpunkt sollte der Geschäftsführer auch eine Bestandsaufnahme für bereits bestehende Steuern durchführen (lassen). Es ist auch empfehlenswert, dass die steuerlichen Belange der GmbH durch einen Steuerberater erledigt werden, wenn dies Art oder Umfang der Geschäftstätigkeit der GmbH nahelegen. Sind mehrere Geschäftsführer für eine GmbH vertretungsberechtigt, treffen jeden Geschäftsführer die steuerlichen Pflichten und es bleiben für jeden Geschäftsführer zumindest Auswahl- und Überwachungspflichten. Eng mit der steuerlichen Pflichtverletzung ist auch die steuerstrafrechtliche Seite verknüpft. Sobald der Geschäftsführer vermutet, sich insofern strafbar gemacht zu haben, sollte er ggf. eine Selbstanzeige durch einen Verteidiger prüfen lassen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge