Lohnzuschläge, die Heimarbeiter neben dem Grundlohn erhalten, stellen dem Grunde nach Auslagenersatz bzw. Werkzeuggeld dar und sind deshalb steuerfrei.[1] Die Steuerfreiheit ist auf 10 % des Grundlohns beschränkt. Soweit höhere Zuschläge bezahlt werden, geht die Verwaltung davon aus, dass nicht nur mit der Heimarbeit verbundene Mehraufwendungen bezahlt werden.

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