Lohnzuschläge, die den Heimarbeitern zur Abgeltung der mit der Heimarbeit verbundenen Aufwendungen neben dem Grundlohn gezahlt werden, sind unter dem Gesichtspunkt des Auslagenersatzes bzw. Werkzeuggeldes steuerfrei.[1] Die Steuerfreiheit ist auf 10 % des Grundlohns begrenzt.[2]

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