BMF, Schreiben v. 17.5.1995, IV B 4 - S 2401 - 8/95, BStBl I 1995 S. 280

2 Anlagen

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Sitzung Est III/95 zu TOP 6 übersende ich zwei amtlich vorgeschriebene Muster für Steuerbescheinigungen gem. § 45 a Abs. 2 EStG, von denen nach Inhalt und Reihenfolge nicht abgewichen werden darf und die ab 1. Januar 1996 zu verwenden sind.

 
 
 
(Bezeichnung der auszuzahlenden Stelle/des Schuldners der Kapitalerträge)

Steuerbescheinigung der auszuzahlenden Stelle/Schuldners der Kapitalerträge § 45a Abs. 2 EStG)

An
(Name und Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge)
 
für den Zeitraum   folgende          
  gezahlt
  (Art der Kapitalerträge)    
Höhe der Kapitalerträge und/oder   DM
Ersatzbemessungsgrundlage gem. § 43a Abs. 2 EStG   DM
anrechenbare Kapitalertragssteuer   DM
anrechenbarer Solidaritätszuschlag   DM
Finanzamt, an das die Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abgeführt worden sind   DM
Steuernummer der auszahlenden Stelle/des Schuldners   DM
Ich versichere, daß ich die Angaben in dieser Bescheinigung wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.
     
(Ort, Datum, ggf. Firmenstempel)   Bitte eigenhändig unterschreiben!

Kapitalerträge sind einkommensteuerpflichtig

Bankhaus Irgendwo AG, A-Stadt

Zinsgutschrift und Steuerbescheinigung

Art der Kapitalerträge Festgeld WP-Kennnummer xxxxxxxxxxxxx Nominalwert/Kapital 220 000,- DM Laufzeit 01. 07. 94–30. 6. 95

Zinssatz

7 %

Zinstermin

30. 06. 95

Zinsen

14 000,– DM

KapSt.

2 370,– DM

Sol.-Zuschlag

177,75 DM

Gutschriftsbetrag

11 452,25 DM

Bankleitzahl

000 000 00

Kontonummer

0000000000/01

Valuta

30. 06. 95
     
Willi Musterkunde Zinsen per 30. 06. 95 und/oder 14 000,00 DM

Schoene Straße 1

60000 Frankfurt/M.
Ersatzbemessungsgrundlage gem. § 43a Abs. 2 EStG 00,00 DM
Anrechenbare Kapitalertragssteuer 2 370,00 DM
Anrechenbarer Solidaritätszuschlag 177,75 DM
Zahlungstag 30. 06. 1995
KapSt und SolZ abgeführt an Finanzamt  
Steuernummer  

Diese Bescheinigung ist maschinell erstellt und wird nicht unterschrieben

Kapitalerträge sind einkommensteuerpflichtig

 

Normenkette

EStG § 45a

 

Fundstellen

BStBl I, 1995, 280

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