Die Steuerbefreiung für Dienstleistungen rund um Schulungsleistungen, Aus- und Fortbildung ist seit Jahren ein Praxisproblem. Unternehmer hatten sich zunehmend darum bemüht, auch unter Berufung auf das Unionsrecht, Leistungen als steuerfreie Leistungen durchzusetzen. Allerdings sind nach der Rechtsprechung des EuGH offenbar die Möglichkeiten für die Steuerbefreiung deutlich enger, als dies in der Vergangenheit durch die nationale Rechtsprechung angenommen wurde. So setzt die Steuerbefreiung nach Unionsrecht voraus, dass nicht nur ein spezialisierter, punktuell erteilter Unterricht vorliegt, sondern es sich um die Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen handelt. Der Praxisfall möchte die Konsequenzen für die Unternehmer darlegen und Strategien zur Vermeidung von Nachteilen aufzeigen.

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