Durch die Nutzung von Sonderabschreibungen hat der Unternehmer eine zusätzliche Möglichkeit, seinen Gewinn zu steuern. Die 20-prozentige Sonderabschreibung ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, die sich aus § 7g Abs. 5 und 6 EStG ergeben.
Sonderabschreibung = Anschaffungskosten × 20 %
Durch den Nutzen der Sonderabschreibung kann sich der Abschreibungszeitraum unter Umständen verkürzen, da es sich quasi eine Vorwegnahme späterer Abschreibungen handelt (vgl. Abb. 2).
Abb. 2: Berechnung und Auswirkung von Sonderabschreibung
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen