Durch die Nutzung von Sonderabschreibungen hat der Unternehmer eine zusätzliche Möglichkeit, seinen Gewinn zu steuern. Die 20-prozentige Sonderabschreibung ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, die sich aus § 7g Abs. 5 und 6 EStG ergeben.

Sonderabschreibung = Anschaffungskosten × 20 %

Durch den Nutzen der Sonderabschreibung kann sich der Abschreibungszeitraum unter Umständen verkürzen, da es sich quasi eine Vorwegnahme späterer Abschreibungen handelt (vgl. Abb. 2).

Abb. 2: Berechnung und Auswirkung von Sonderabschreibung

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