Zur Abgeltung eines Sonderbedarfs für ein volljähriges, auswärtig untergebrachtes Kind, das sich in Berufsausbildung befindet und für das Anspruch auf Kindergeld besteht, können Eltern einen Ausbildungsfreibetrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen. Der Ausbildungsfreibetrag wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022 (BGBl 2022 I S. 2294) ab dem VZ 2023 von 924 EUR auf 1.200 EUR angehoben (§ 33a Abs. 2 Satz1 EStG).

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