Eingebettet in die InsO sind das Insolvenzplanverfahren und die Eigenverwaltung. Bei diesen Sanierungsversuchen behält das angeschlagene Unternehmen das Zepter in der Hand, steht aber unter der Aufsicht des Sachwalters und ist an die Verfahrensvorgaben der Insolvenzordnungen gebunden.

Das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, 2012) stand ebenfalls im Zeichen einer Förderung von Sanierungen innerhalb des Insolvenzverfahrens. Mit ihm wurde beispielsweise der Zugang zur Eigenverwaltung erleichtert (§ 270a InsO) und das Schutzschirmverfahren geschaffen (§ 270b InsO).

Das StaRUG setzt früher, außergerichtlich an und lässt dem Unternehmen – ohne das Korsett der InsO – sehr viel mehr Freiheiten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge