Die Corona-Krise wurde buchstäblich von der Krise, die aus dem Ukrainekrieg resultiert, abgelöst. Aus dem bisherigen "COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz" (COVInsAG) ist das "Gesetz zur vorrübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen" (SanInsKG) geworden. Es ist seit dem 9.11.2022 in Kraft und enthält Erleichterungen für Unternehmen, und zwar im Wesentlichen Folgende:

Unternehmen müssen, um an diesen Privilegien teilzunehmen, einen Bezug zur Ukrainekrise bzw. deren Ursächlichkeit nicht extra darlegen.

Diese Regelungen sind derzeit bis zum 31.12.2023 befristet.

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