Rz. 121

Die Vorschrift gewährt Steuerermäßigungen progressionsunabhängig durch Abzug von der tariflichen Einkommensteuer. Ihre Bedeutung liegt zum einen in einem Finanzierungsbeitrag für die politischen Parteien und Vereine ohne Parteicharakter, zum anderen in der gleichmäßigen Teilhabe aller Bürger an der politischen Willensbildung. Die Vorschrift soll der Chancengleichheit der durch diese Regelung mittelbar begünstigten Empfänger dienen und verhindern, dass Steuerpflichtige mit höheren Einkommen größeren Einfluss auf die politischen Parteien gewinnen als andere Bürger.

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