Verzichtet ein Arbeitnehmer ab dem 24.2.2022 auf Teile des Lohns zugunsten einer Zahlung des Arbeitgebers auf ein Spendenkonto einer steuerbegünstigten Einrichtung oder zugunsten eines vom Ukranine-Krieg geschädigten Beschäftigten des Unternehmens oder Geschäftspartners, sind diese Lohnteile steuerfrei gestellt.[1]
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