Außerdem können vom Arbeitgeber steuerfrei an den Arbeitnehmer gezahlt werden:
- Zuschüsse für den Kauf einer Fahrkarte im Linienverkehr für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte,[1]
- Kindergartenzuschuss für nichtschulpflichtige Kinder,[2]
- Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von typischer Berufskleidung an den Arbeitnehmer,[3]
- Werkzeuggeld,[4]
- Zuwendungen im Rahmen der Alterssicherung.[5]
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