Lediglich für Arbeitnehmer wird zur Abgeltung ihrer Vorsorgeaufwendungen (begünstigte Versicherungsbeiträge) im Rahmen des Lohnsteuerabzugs eine Vorsorgepauschale gewährt, die sich aus 4 Teilbeiträgen zusammensetzt.[1]
Wenig Bedeutung hat, dass sämtliche Steuerpflichtige für eine große Gruppe anderer Sonderausgaben insgesamt den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR bzw. 72 EUR ansetzen können.[2]
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