Zusätzlich zum Investitionsabzugsbetrag für künftige Investitionen kann Firma Hans Groß im Jahr der späteren Investition neben der normalen Abschreibung eine Sonderabschreibung (Sonder-AfA) in Höhe von 20 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten geltend machen.
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonder-AfA und von Investitionsabzugsbeträgen sind fast gleich.
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