OFD Hamburg, 29.4.2002, S 2190 - 9/02 - St 32

Bei der Bemessung der AfA von See- und Küstenschiffen ist nach Einführung des Euro von folgenden Schrottwerten auszugehen:

  • 65 EUR je t Gewicht für Schiffe bis zu 1.000t.
  • 90 EUR je t Gewicht für Schiffe von mehr als 1.000t.

Ein ins Gewicht fallender Schrottwert ist erst anzunehmen, wenn er mehr als 40.000 EUR beträgt. Die vorstehenden Werte gelten für alle Schiffe, die nach dem 31.12.2001 angeschafft oder hergestellt worden sind. Für vor dem 1.1.2002 angeschaffte oder hergestellte Schiffe verbleibt es bei den in der Verfügung vom 3.12.1990 angegebenen DM-Werten, die nach dem offiziellen Umrechnungskurs (1 EUR = 1,95583 DM) umzurechnen sind.

 

Normenkette

EStG § 7

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