Rz. 146

Die Stellplatzvermietung ist ohne Rücksicht auf die Vermietungsdauer steuerpflichtig. Eine solche Vermietung bleibt jedoch weiterhin steuerfrei, wenn sie als unselbstständige Nebenleistung zu einer steuerfreien Grundstücksvermietung – z. B. einer Wohnungsvermietung – zu beurteilen ist. Eine Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen liegt vor, wenn dem Fahrzeugbesitzer der Gebrauch einer Stellfläche überlassen wird. Auf die tatsächliche Nutzung der überlassenen Stellfläche als Fahrzeugstellplatz durch den Mieter kommt es nicht an.

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