Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"
Kontenbezeichnung SKR 03/04 Eigener Kontenrahmen Bilanz/GuV
Grundstücksaufwendungen 2350/6350   sonstige betrielbiche Aufwendungen
abziehbare Vorsteuer 1576/1406   sonstige Vermögensgegenstände
Bank 1200/1800   Guthaben bei Kreditinstituten
 

Praxis-Tipp für DATEV-Anwender

Durch Verwendung des Umsatzsteuerschlüssels "90" wird das Konto "Abziehbare Vorsteuer 19 %" automatisch angesprochen.

So kontieren Sie richtig!

Die zu den Bewirtschaftungskosten eines Gebäudes zählenden Aufwendungen für den Schornsteinfeger buchen Sie bei betrieblichen Gebäuden auf das Konto "Grundstücksaufwendungen" 2350 (SKR 03) bzw. 6350 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Grundstücksaufwendungen

an Bank

Die in der Schornsteinfeger-Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer buchen Sie auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer" 1576 (SKR 03) bzw. 1406 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Abziehbare Vorsteuer

an Bank

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