Unternehmer Huber hat im Dezember 01 in den Geschäftsräumen seines Kunden Installationsarbeiten durchgeführt. Dabei haben seine Mitarbeiter Mängel an den eigenen, von ihnen eingebauten Teilen festgestellt, die er beseitigen muss. Die Beseitigung kann erst im Januar des folgenden Jahres vorgenommen werden. Die voraussichtlichen Aufwendungen werden rund 6.500 EUR betragen.
Lösung: Der Mangel ist bereits im abgelaufenen Jahr verursacht. Auch wenn der Mangel erst im Folgejahr beseitigt werden kann, gehören die Aufwendungen in das abgelaufene Jahr.
Da in diesem Fall bis zum Bilanzstichtag 01 die Höhe der Verpflichtung nicht genau beziffert werden kann, bildet Herr Huber in der Handelsbilanz eine Rückstellung in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Eine Abzinsung erfolgt nicht, weil die Laufzeit (Dauer) der Rückstellung weniger als 12 Monate beträgt.
Buchungsvorschlag für die Bildung der Rückstellung zum 31.12.01:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4790/6790 | Aufwand für Gewährleistung | 6.500 | 0974/3090 | Rückstellungen für Gewährleistungen | 6.500 |
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