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Rückstellungen, Überblick nach Handels- und Steuerrecht

Prof. Dr. Sascha Dawo
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Rückstellungen nach Handelsrecht
  • Rückstellungen nach Steuerrecht
  • Bewertungsunterschiede
  • Unterschiedliche Abzinsung

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Sonstige Rückstellungen 0970 3070   Sonstige Rückstellungen
Zinsaufwand aus der Abzinsung von Rückstellungen 2144 7362   Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Zinsertrag aus der Abzinsung von Rückstellungen 2684 7142   Zinsen und ähnliche Erträge
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2735 4930   Sonstige betrieblichen Erträge

So kontieren Sie richtig!

Rückstellungen haben den Sinn und Zweck, Aufwendungen dem Geschäftsjahr zuzuordnen, in dem sie entstanden bzw. verursacht worden sind. Dieser Grundsatz gilt sowohl für die Handelsbilanz als auch für die Steuerbilanz. Rückstellungen können aus verschiedenen Gründen gebildet werden. Aufwendungen z. B. für eine künftige Abbruchverpflichtung bucht der Unternehmer auf das Konto "Sonstige Rückstellungen" 0970 (SKR 03) bzw. 3070 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Aufwand

an Sonstige Rückstellungen

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Gewährleistungsfall als ungewisse Verbindlichkeit

Unternehmer Huber hat im Dezember 01 in den Geschäftsräumen seines Kunden Installationsarbeiten durchgeführt. Dabei haben seine Mitarbeiter Mängel an den eigenen, von ihnen eingebauten Teilen festgestellt, die er beseitigen muss. Die Beseitigung kann erst im Januar des folgenden Jahres vorgenommen werden. Die voraussichtlichen Aufwendungen werden rund 6.500 EUR betragen.

Lösung: Der Mangel ist bereits im abgelaufenen Jahr verursacht. Auch wenn der Mangel erst im Folgejahr beseitigt werden kann, gehören die Aufwendungen in das abgelaufene Jahr.

Da in diesem Fall bis zum Bilanzstichtag 01 die Höhe der Verpflichtung nicht genau beziffert werden kann, bildet Herr Huber in der Handelsbilanz eine Rückstellung in Höhe ...

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