Der "Gesamtaufwand zur Erfüllung der vom Arbeitgeber geschuldeten Leistung aus dem Arbeitsverhältnis" ist auf die im Folgejahr tatsächlich zu leistenden Arbeitstage des betrachteten Arbeitnehmers zu verteilen. Von der Gesamtzahl der Arbeitstage werden daher die Urlaubstage ebenso abgezogen wie erwartete Krankheitstage. Damit errechnen sich die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage eines Arbeitnehmers bei einer 5-Tage-Woche wie folgt (beispielhafte Werte):

 
= 52 Wochen × 5 Tage 260 Tage
- abzüglich Feiertage (abhängig vom Bundesland) 10 Tage
- abzüglich Jahresurlaub Folgejahr (z. B. 30 Tage) 30 Tage
- abzüglich erwartete Krankheitstage (z. B. nach dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre) 5 Tage
= Tatsächliche Arbeitstage 215 Tage

Zur Berechnung der Rückstellung je Arbeitnehmer ist der "Gesamtaufwand zur Erfüllung der vom Arbeitgeber geschuldeten Leistung aus dem Arbeitsverhältnis" durch die Zahl der tatsächlichen Arbeitstage des betrachteten Arbeitnehmers zu dividieren. Das Ergebnis ist der "Tageswert des Gesamtaufwands des Arbeitgebers" (= Gesamtaufwand zur Erfüllung der vom Arbeitgeber geschuldeten Leistung aus dem Arbeitsverhältnis je Tag).

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