Nach einer im laufenden Geschäftsjahr 13 neu abgeschlossenen Betriebsvereinbarung im Bauunternehmen Hans Groß erhalten Arbeitnehmer nach 25 Dienstjahren eine Jubiläumszuwendung. Hieraus ergibt sich ein (angenommener) Verpflichtungsbetrag zum Erfüllungszeitpunkt i. H. v. 2.000 EUR je Mitarbeiter. Von der neuen Vereinbarung sind 5 Mitarbeiter betroffen, deren Dienstverhältnis am 1.1.01 begonnen hat.

Für die Bewertung der Rückstellung in der Handelsbilanz hat Hans Groß ein Gutachten eines Dienstleisters eingeholt. Danach ergibt sich zum 31.12.13 ein (angenommener) Rückstellungsbetrag von 2.400 EUR.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
2300/6300 Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.400 0970/3070 Sonstige Rückstellungen 2.400

Den steuerlichen Wert will Unternehmer Hans Groß mit Hilfe des steuerlich anerkannten Pauschalwertverfahrens gem. BMF-Schreiben v. 8.12.2008[1] selbst ermitteln.

Die Rückstellung zum 31.12.13 berechnet sich nach dem Pauschalwertverfahren wie folgt:

 
Abgeleistete Dienstjahre: 13 Jahre
Pauschalwert gem. Anlage zum BMF-Schreiben vom 27.2.2020[2] je 1.000 EUR für 13 Dienstjahre eines 25. Dienstjubiläums: 228 EUR
x Betragsvervielfältiger (Verpflichtung aus der Jubiläumszuwendung = 2.000 / 1.000) 2
= Höhe der Rückstellung je Mitarbeiter 456 EUR
x Anzahl der Mitarbeiter 5
= Höhe der Rückstellung insgesamt 2.280 EUR

Da der handelsbilanzielle Wertansatz den steuerlichen Wert der Rückstellung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG überschreitet, greift die Höchstgrenze in der Steuerbilanz nicht. Hans Groß setzt die Rückstellung in der Steuerbilanz folgerichtig in Höhe von 2.280 EUR an.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge