Eine Rückstellung ist zu jedem Bilanzstichtag daraufhin zu überprüfen, ob und in welchem Umfang die Verpflichtung dem Grund und der Höhe nach noch besteht. Ist der Grund für eine Rückstellung entfallen, so ist die Rückstellung aufzulösen. Im Fall von Bewertungsänderungen ist eine Rückstellung ggf. auch nur teilweise aufzulösen.[1]

Auch im Fall einer Rückstellung für eine angestrengte Klage muss daher das Bestehen der Verpflichtung dem Grund nach und die Prognose hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme zu jedem Bilanzstichtag überprüft werden. In der Regel wird eine Rückstellung für eine angestrengte Klage erst mit der endgültig rechtskräftigen Entscheidung vollständig aufzulösen sein.

 
Praxis-Beispiel

Eine Rückstellung wegen eines gerichtlich verfolgten Schadenersatzanspruchs ist in der Regel erst dann aufzulösen, wenn über diesen Anspruch endgültig (rechtskräftig) entschieden ist

Der BFH hat für einen gerichtlich verfolgten Schadenersatzanspruch im Urteil vom 27.11.1997 entschieden, dass eine Rückstellung wegen eines gerichtlich verfolgten Schadenersatzanspruchs in der Regel erst dann aufzulösen ist, wenn über diesen Anspruch endgültig (rechtskräftig) entschieden worden ist.[2]

Dabei stellt der BFH klar, dass eine in früheren Wirtschaftsjahren gebildete Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aufzulösen ist, sobald nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag – so wie sie sich bei Aufstellung der Bilanz darstellen – die Voraussetzungen für ihre Bildung und demgemäß auch Beibehaltung nicht mehr bestehen.

Bei einem im Klagewege geltend gemachten Schadenersatzanspruch besteht eine Inanspruchnahme wegen Schadenersatz solange, bis der Anspruch rechtskräftig abgewiesen worden ist. Dies gilt auch dann, wenn der Bilanzierende als Beklagter zunächst in einer Instanz obsiegt hat. Denn für den Bilanzierenden besteht weiter das Risiko aufgrund einer Entscheidung der nachfolgenden Instanz in Anspruch genommen zu werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Prozessgegner ein nicht offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel eingelegt hat.[3]

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