Alle Einkäufe werden im Aufwand erfasst. Diese Buchungsmethodik unterstellt, dass alle beschafften RHB auch verarbeitet werden. Diese Annahme, die bei dieser Buchungsmethodik implizit unterstellt wird, stimmt in vielen Fällen nicht mit der Realität überein.

Daher wird am Jahresende der Endbestand per Inventur festgestellt. Die festgestellte Menge muss bewertet werden, um den Wert des Endbestands zu ermitteln. Die Differenz zwischen dem Wert des Anfangsbestands und dem Wert des Endbestands ist im Zuge der Jahresabschlussarbeiten als Bestandsveränderung RHB zu buchen.

Die Buchungstechnik kann oben im Praxis-Beispiel nachvollzogen werden.

Da im mengenmäßigen Endbestand ggf. ein Teil des Anfangsbestands und Teile der Zugänge des Wirtschaftsjahrs enthalten sind bzw. enthalten sein können, stellt sich das Problem der Feststellung der Anschaffungskosten der im Endbestand laut Inventur enthaltenen RHB. Das HGB erlaubt für diesen Fall eine Abweichung vom Grundsatz der Einzelbewertung.

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