Während des Geschäftsjahres ist die ursprüngliche Risikobeurteilung einem fortlaufenden Feedback-Verfahren zu unterziehen. Hierin fließen natürlich alle Fälle ein, in denen sich Compliance-Risiken realisiert haben; darüber hinaus Beratungsfälle, die Hinweisen auf Risiken, Verstöße oder Verbesserungsmöglichkeiten enthalten sowie anonyme Hinweise und Compliance veranlasste Untersuchungen (prozessbezogen wegen Verfahrensschwächen/Verbesserungsmöglichkeiten und/oder verdachtsfall-/personenbezogen).

Unter der Rubrik "Compliance-Nachrichten" sollte nach neueren Entwicklungen bei Wettbewerbern, in der Rechtsprechung oder bei den Aufsichtsbehörden gefragt werden, die eine Änderung der Risikobeurteilung zur Folge haben könnten.

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